Die Bankenaufsicht erkennt mit der Solvabilitätsverordnung bestimmte Kreditsicherungsinstrumente an. So ist sogar möglich, auch unvollkommene Absicherungen z.B. bei Laufzeitinkongruenzen und Asset Mismatches als Risikoentlastung berücksichtigen zu können. Dazu ist jedoch notwendig, die unterschiedlichen Risikofaktoren für das Asset und die zur Verfügung stehende Sicherheit über Abschläge (Haircuts) zu berücksichtigen, da diese zu unterschiedlichen Wertentwicklungen führen können. In Abhängigkeit von der Qualität des verwendeten Risikomodells können die Haircuts eigenständig geschätzt werden und müssen nicht über die fixierten Standardwerte ermittelt werden.
Die Solvabilitätsverordnung eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung des Kreditrisikos für Derivate und Repo/Leihe-Geschäfte. Auch die Anrechnung von Collaterals für OTC-Derivate hat sich geändert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der IMM-Methode für Derivate oder implementieren mit Ihnen ein Portfoliomodell für Repo/Leihe Geschäfte. Kommen Sie auf uns zu und diskutieren Sie im Zuge einer Vorstudie mit uns die zu erwartenden Effekte unter Berücksichtigung des Aufwandes.
Consulting - Regulation
Regulierung
Regulierung
Nationale, europäische und internationale Regulierungsnormen verändern sich ständig und seit Basel II ist viel passiert – Finanz- und Staatsschuldenkrise, neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie neue Behörden haben die Komplexität und die Dynamik deutlich erhöht. Wenngleich die Idee des Drei-Säulen-Regimes auch in Basel IV Bestand hat, stellt die zunehmende Verflechtung von interner Steuerung, aufsichtlichen Mindestkapital- und - liquiditätsanforderungen sowie der Offenlegung eine große Herausforderung dar.
1 PLUS i nimmt diese Herausforderung an. Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung aller wesentlichen Regulierungsfragen. Im Laufe der vergangenen Jahre konnten wir zahlreiche Umsetzungen begleiten und verweisen auf erfolgreiche IRBA-Zulassungen und Modelleprüfungen für Marktrisiken. Neue Regulierungsthemen zu Liquidität, Derivaten, zum Anlegerschutz und der verbesserten Finanzmarkttransparenz sowie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten begleiten wir seit der ersten QIS und den ersten Konsultationspapieren. Unser Leistungsspektrum deckt dabei die gesamte Prozesskette ab: von der Analyse über Fach-, Test- und Umsetzungskonzepte bis zur Implementierung und der Unterstützung im laufenden Meldewesen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie weiter.
Wir haben zu allen wichtigen Regulierungsfragen und unserem Angebot weitere Details zusammengestellt, zu vielen der Themen finden Sie zusätzlich Projektreferenzen. Wir freuen uns, wenn Ihr nächstes Regulierungsprojekt unser gemeinsames wird!
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CRR Adressrisiko
CRR Adressrisiko
Um weiterhin die geschärften Kapitalanforderungen aus CRD IV und CRR einhalten zu können, steht so manches Institut vor enormen Herausforderungen. Eine der zentralen Rolle mit höchster Materialität spielen dabei die Adressrisikopositionen. Ob nach Kreditrisikostandardansatz (KSA) oder nach einem auf „internen Ratings basierenden Ansatz“ (IRBA), es gilt fortwährend, die Leistungsfähigkeit vorhandener Bewertungsmethoden (Daten, Annahmen, Methoden, Prozesse) zu verbessern. Die Bankenaufsicht stellt laufend neue oder aktualisierte regulatorische Anforderungen, welche es hinsichtlich Relevanz für das Institut zu filtern gilt.
Unsere umfassend ausgebildeten Berater von 1 PLUS i sind stets mit den aktuellen regulatorischen Entwicklungen vertraut und unterstützen Sie gern bei der optimalen Wahl der Methoden sowie einer effizienten Umsetzung dieser. Wir helfen Ihnen, damit Sie die erzielten Ergebnisse in Ihrem Institut neben der Eigenkapitalunterlegung sowohl für Ihr internes Risikomanagement als auch für die Gesamtbanksteuerung sinnvoll nutzen können.
Unsere Beratungsschwerpunkte skizzieren wir nachfolgend exemplarisch für Sie und verweisen darüber hinaus auf unsere umfangreichen Projektreferenzen.
BERATUNGSSCHWERPUNKTE
Umsetzung Risk Mitigation
Umsetzung KSA
Wir unterstützen Sie bei der adäquaten Umsetzung der einzelnen Optionen des Standardansatzes und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Optimierungsmöglichkeiten. Dabei spielt speziell die Frage der Sicherheitenanrechnung (Risk Mitigation) eine zentrale Rolle. Gerne diskutieren wir mit Ihnen die Chancen, Kosten, Nutzen und Risiken einer Verbesserung Ihrer Unterlegungsmethodik in einen der IRB-Ansätze.
Vorbereitung Abnahmeprüfung
Der letzte aber entscheidende Schritt der Erlangung der Zulassung eines Ratingverfahrens ist die aufsichtliche Abnahmeprüfung selbst. Wir begleiten Sie während der ganzen Abnahmeprüfung organisatorisch und helfen Ihnen bei der Befüllung der aufsichtlich vorgegebenen Konkordanzlisten.
Im Vorfeld der Prüfung diskutieren wir mit Ihnen im Zuge eines Self-Assessments die Stärken und Schwächen Ihrer Umsetzung und führen mit Ihnen eine Prüfungsimulation durch. Mit Hilfe unserer Erfahrung lassen sich üblicherweise noch Schwächen vor Beginn der aufsichtlichen Prüfung beheben.
Umsetzung IRB
Gern helfen wir Ihnen bei der adäquaten Umsetzung der einzelnen Optionen des IRB-Ansatzes im Basis- und fortgeschrittenen Ansatz. Dabei steht für uns immer die Entwicklung „interner“ Verfahren im Fokus, welche nach Projektabschluss auch erfolgreich von Ihnen eingesetzt werden können. In der Vergangenheit konnten wir einige IRBA-Projekte und Zulassungsprüfungen erfolgreich begleiten (=> Link Referenzen). Unsere Aufgabenstellungen waren dabei vielfältig und betrafen alle Aspekte der Solvabilitätsverordnung und CRR von der Entwicklung von Ratingverfahren, über deren Einsatz und Validierung bis hin zur Meldewesenverarbeitung und der Prüfungsbegleitung.
Zentrales Element sind naturgemäß die Entwicklung der verschiedenen Ratingsysteme für die einzelnen Forderungsklassen sowie für fortgeschrittene IRBA-Banken die eigenen Schätzungen von Verlustquoten (LGD) und Konversionsfaktoren (CCF). Im Fokus steht dabei nicht die Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen allein, sondern auch eine aus der Verbesserung der Risikoparameter resultierende Qualitätssteigerung in der internen Steuerung.
CRR Marktpreisrisiko
CRR Marktpreisrisiko
Die Methoden der Eigenkapital-/Eigenmittelunterlegung von Marktpreisrisiken waren lange Zeit als stabile Größe im aufsichtlichen Umfeld existent und keinen größeren Veränderungen unterworfen. Die fundamentale Überarbeitung war nicht zuletzt aufgrund der Kalibrierung teilweise zurück bis in das letzte Jahrtausend ein notwendiger Schritt, der die grundlegende Ausrichtung und Kalkulationsprozesse im Meldewesen tangiert – nicht zuletzt impliziert die Neuerung auch strategische Fragestellungen, da Sensitivitäten im Fokus stehen, die eher in den front-officeaffinen Systemen des Risikocontrollings zu finden sind.
Sowohl grundlegende Abwägungen wie z.B. die sinnvolle und gleichzeitig regelungskonforme Definition des Handelsbuches oder ob sich ein Institut als Handelsbuchinstitut einstufen sollte aber auch die in den entsprechenden Regelungen vorhandenen Wahl- und vor allem Optimierungsmöglichkeiten zeigen auf, dass es sich bei den Marktpreisrisiken um eine vielfältige und vielschichtige Thematik im Aufsichtsrecht handelt. Häufig ist zudem zu beobachten, dass die Analyse und Unterstützung entlang der Risikoarten verläuft, während nach unserer Ansicht eine eher produktorientierte Betrachtung sinnvoll erscheint – zumindest um die Herausforderungen und Implikationen von Einführungen, Veränderungen oder Anpassungen in ihrer breiten Ganzheit erkennen und nutzen zu können.
Ebenso ein bekannter Problemkreis, insbesondere bei Instituten mit großen Handelstätigkeiten, sind die internen Geschäfte, die in die Risiko- und Performancemessung sowie im Meldewesen eine besondere Rolle spielen und deshalb auch bedeutenden Anforderungen unterworfen sind.
Aus unseren Erfahrungen bei erfolgreichen Unterstützungsaktivitäten bezüglich obiger Fragestellungen wissen wir, welche Vorgehensmodelle sinnvoll sind und welcher Aufwand damit verbunden ist. Unsere Unterstützung kann neben einem fachlichen Projektmanagement über quantitative Fragenstellungen, einer Prozessgestaltung und der Abarbeitung von Teilthemen bis hin zur Begleitung von kompletten Implementierungs- und Optimierungsprojekten erfolgen.