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Consulting - Regulation

Regulierung

Regulierung

Nationale, europäische und internationale Regulierungsnormen verändern sich ständig und seit Basel II ist viel passiert – Finanz- und Staatsschuldenkrise, neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie neue Behörden haben die Komplexität und die Dynamik deutlich erhöht. Wenngleich die Idee des Drei-Säulen-Regimes auch in Basel IV Bestand hat, stellt die zunehmende Verflechtung von interner Steuerung, aufsichtlichen Mindestkapital- und - liquiditätsanforderungen sowie der Offenlegung eine große Herausforderung dar.

1 PLUS i nimmt diese Herausforderung an. Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung aller wesentlichen Regulierungsfragen. Im Laufe der vergangenen Jahre konnten wir zahlreiche Umsetzungen begleiten und verweisen auf erfolgreiche IRBA-Zulassungen und Modelleprüfungen für Marktrisiken. Neue Regulierungsthemen zu Liquidität, Derivaten, zum Anlegerschutz und der verbesserten Finanzmarkttransparenz sowie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten begleiten wir seit der ersten QIS und den ersten Konsultationspapieren. Unser Leistungsspektrum deckt dabei die gesamte Prozesskette ab: von der Analyse über Fach-, Test- und Umsetzungskonzepte bis zur Implementierung und der Unterstützung im laufenden Meldewesen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie weiter.
Wir haben zu allen wichtigen Regulierungsfragen und unserem Angebot weitere Details zusammengestellt, zu vielen der Themen finden Sie zusätzlich Projektreferenzen. Wir freuen uns, wenn Ihr nächstes Regulierungsprojekt unser gemeinsames wird!

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CRR Adressrisiko

CRR Adressrisiko

Um weiterhin die geschärften Kapitalanforderungen aus CRD IV und CRR einhalten zu können, steht so manches Institut vor enormen Herausforderungen. Eine der zentralen Rolle mit höchster Materialität spielen dabei die Adressrisikopositionen. Ob nach Kreditrisikostandardansatz (KSA) oder nach einem auf „internen Ratings basierenden Ansatz“ (IRBA), es gilt fortwährend, die Leistungsfähigkeit vorhandener Bewertungsmethoden (Daten, Annahmen, Methoden, Prozesse) zu verbessern. Die Bankenaufsicht stellt laufend neue oder aktualisierte regulatorische Anforderungen, welche es hinsichtlich Relevanz für das Institut zu filtern gilt.

Unsere umfassend ausgebildeten Berater von 1 PLUS i sind stets mit den aktuellen regulatorischen Entwicklungen vertraut und unterstützen Sie gern bei der optimalen Wahl der Methoden sowie einer effizienten Umsetzung dieser. Wir helfen Ihnen, damit Sie die erzielten Ergebnisse in Ihrem Institut neben der Eigenkapitalunterlegung sowohl für Ihr internes Risikomanagement als auch für die Gesamtbanksteuerung sinnvoll nutzen können.

Unsere Beratungsschwerpunkte skizzieren wir nachfolgend exemplarisch für Sie und verweisen darüber hinaus auf unsere umfangreichen Projektreferenzen.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Umsetzung Risk Mitigation

Die Bankenaufsicht erkennt mit der Solvabilitätsverordnung bestimmte Kreditsicherungsinstrumente an. So ist sogar möglich, auch unvollkommene Absicherungen z.B. bei Laufzeitinkongruenzen und Asset Mismatches als Risikoentlastung berücksichtigen zu können. Dazu ist jedoch notwendig, die unterschiedlichen Risikofaktoren für das Asset und die zur Verfügung stehende Sicherheit über Abschläge (Haircuts) zu berücksichtigen, da diese zu unterschiedlichen Wertentwicklungen führen können. In Abhängigkeit von der Qualität des verwendeten Risikomodells können die Haircuts eigenständig geschätzt werden und müssen nicht über die fixierten Standardwerte ermittelt werden.
Die Solvabilitätsverordnung eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung des Kreditrisikos für Derivate und Repo/Leihe-Geschäfte. Auch die Anrechnung von Collaterals für OTC-Derivate hat sich geändert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der IMM-Methode für Derivate oder implementieren mit Ihnen ein Portfoliomodell für Repo/Leihe Geschäfte. Kommen Sie auf uns zu und diskutieren Sie im Zuge einer Vorstudie mit uns die zu erwartenden Effekte unter Berücksichtigung des Aufwandes.

Umsetzung KSA

Wir unterstützen Sie bei der adäquaten Umsetzung der einzelnen Optionen des Standardansatzes und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Optimierungsmöglichkeiten. Dabei spielt speziell die Frage der Sicherheitenanrechnung (Risk Mitigation) eine zentrale Rolle. Gerne diskutieren wir mit Ihnen die Chancen, Kosten, Nutzen und Risiken einer Verbesserung Ihrer Unterlegungsmethodik in einen der IRB-Ansätze.

Vorbereitung Abnahmeprüfung

Der letzte aber entscheidende Schritt der Erlangung der Zulassung eines Ratingverfahrens ist die aufsichtliche Abnahmeprüfung selbst. Wir begleiten Sie während der ganzen Abnahmeprüfung organisatorisch und helfen Ihnen bei der Befüllung der aufsichtlich vorgegebenen Konkordanzlisten.
Im Vorfeld der Prüfung diskutieren wir mit Ihnen im Zuge eines Self-Assessments die Stärken und Schwächen Ihrer Umsetzung und führen mit Ihnen eine Prüfungsimulation durch. Mit Hilfe unserer Erfahrung lassen sich üblicherweise noch Schwächen vor Beginn der aufsichtlichen Prüfung beheben.

Umsetzung IRB

Gern helfen wir Ihnen bei der adäquaten Umsetzung der einzelnen Optionen des IRB-Ansatzes im Basis- und fortgeschrittenen Ansatz. Dabei steht für uns immer die Entwicklung „interner“ Verfahren im Fokus, welche nach Projektabschluss auch erfolgreich von Ihnen eingesetzt werden können. In der Vergangenheit konnten wir einige IRBA-Projekte und Zulassungsprüfungen erfolgreich begleiten (=> Link Referenzen). Unsere Aufgabenstellungen waren dabei vielfältig und betrafen alle Aspekte der Solvabilitätsverordnung und CRR von der Entwicklung von Ratingverfahren, über deren Einsatz und Validierung bis hin zur Meldewesenverarbeitung und der Prüfungsbegleitung.
Zentrales Element sind naturgemäß die Entwicklung der verschiedenen Ratingsysteme für die einzelnen Forderungsklassen sowie für fortgeschrittene IRBA-Banken die eigenen Schätzungen von Verlustquoten (LGD) und Konversionsfaktoren (CCF). Im Fokus steht dabei nicht die Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen allein, sondern auch eine aus der Verbesserung der Risikoparameter resultierende Qualitätssteigerung in der internen Steuerung.

CRR Marktpreisrisiko

CRR Marktpreisrisiko

Die Methoden der Eigenkapital-/Eigenmittelunterlegung von Marktpreisrisiken waren lange Zeit als stabile Größe im aufsichtlichen Umfeld existent und keinen größeren Veränderungen unterworfen. Die fundamentale Überarbeitung war nicht zuletzt aufgrund der Kalibrierung teilweise zurück bis in das letzte Jahrtausend ein notwendiger Schritt, der die grundlegende Ausrichtung und Kalkulationsprozesse im Meldewesen tangiert – nicht zuletzt impliziert die Neuerung auch strategische Fragestellungen, da Sensitivitäten im Fokus stehen, die eher in den front-officeaffinen Systemen des Risikocontrollings zu finden sind.

Sowohl grundlegende Abwägungen wie z.B. die sinnvolle und gleichzeitig regelungskonforme Definition des Handelsbuches oder ob sich ein Institut als Handelsbuchinstitut einstufen sollte aber auch die in den entsprechenden Regelungen vorhandenen Wahl- und vor allem Optimierungsmöglichkeiten zeigen auf, dass es sich bei den Marktpreisrisiken um eine vielfältige und vielschichtige Thematik im Aufsichtsrecht handelt. Häufig ist zudem zu beobachten, dass die Analyse und Unterstützung entlang der Risikoarten verläuft, während nach unserer Ansicht eine eher produktorientierte Betrachtung sinnvoll erscheint – zumindest um die Herausforderungen und Implikationen von Einführungen, Veränderungen oder Anpassungen in ihrer breiten Ganzheit erkennen und nutzen zu können.

Ebenso ein bekannter Problemkreis, insbesondere bei Instituten mit großen Handelstätigkeiten, sind die internen Geschäfte, die in die Risiko- und Performancemessung sowie im Meldewesen eine besondere Rolle spielen und deshalb auch bedeutenden Anforderungen unterworfen sind.

Aus unseren Erfahrungen bei erfolgreichen Unterstützungsaktivitäten bezüglich obiger Fragestellungen wissen wir, welche Vorgehensmodelle sinnvoll sind und welcher Aufwand damit verbunden ist. Unsere Unterstützung kann neben einem fachlichen Projektmanagement über quantitative Fragenstellungen, einer Prozessgestaltung und der Abarbeitung von Teilthemen bis hin zur Begleitung von kompletten Implementierungs- und Optimierungsprojekten erfolgen.

CRR Liquidätsrisiko

CRR Liquiditätsrisiko

Die regulatorische Bedeutung der Liquidität hat sich in den letzten Jahren komplett verändert. Der Fokus lag allein auf dem kurzfristigen Zahlungsunfähigkeitsrisiko, die Einhaltung der Kennzahlen war nur bei sehr wenigen Instituten ein Problem und die Liquidität war im Rahmen der Steuerung nur eine strenge Nebenbedingung.

Der aktuelle Regulierungsrahmen reicht von der kurzfristen Zahlungsunfähigkeitsrisikokennzahl „Liquidity Coverage Ratio“ (LCR) über die längerfristige Strukturgröße „Net Stable Funding Ratio“ (NSFR) bis zu umfassenden Angaben zu Struktur, Konzentrationen und Preisen mit den „Additional Liquidity Monitoring Metrics“ (ALMM). Neben den Kennzahlen selbst sind auch die Quellen für die Regulierung mit CRR, EBA, Basler Ausschuss und Kommission vielfältig.

1 PLUS i ist auf allen Gebieten der Liquiditätsregulierung aktiv. Von der Erstellung der Fachkonzepte bis zur Abgabe der Meldebogen unterstützen wir Sie bei allen Fragestellungen rund um die Liquiregulierung, beispielsweise bei der

  • Erstellung und Validierung von QIS,
  • Erarbeitung von Fach-, Implementierungs- und Umsetzungskonzepten,
  • Implementierung und Testing,
  • Erstellung von bankaufsichtlichen Meldungen

EMIR

EMIR

Die European Market Infrastructure Regulation hat mit Inkrafttreten zu 16.08.2012 zu zahlreichen Veränderungen im Handel, der Abwicklung und sonstigen nachgelagerten Prozessen geführt. Neben dem Clearing über zentrale Kontrahenten, zählen die Anforderungen an die Transaktionsregistermeldung sicher zu den größten Herausforderungen in der Umsetzung. Nicht zuletzt auch mit der Umsetzung des bilateralen Marginings kommen regelmäßig Neuerungen auf die Finanzindustrie zu. Zudem sind die ersten konkreten Überlegungen zur Überarbeitung des EMIR publiziert, die neben den Finanziellen Gegenparteien auch wieder die derivativen Handelsaktivitäten der Corporates betreffen werden. 1 PLUS i ist Umsetzungspartner der DTCC. Sehr gern unterstützen wir Sie in allen Fragen zur EMIR.

MIFID

MIFID II | MIFIR

Die Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) und die dazugehörige Überarbeitung der Richtlinie (MiFID 2) stellen derzeit eine der größten Umsetzungsherausforderungen zum 03. Januar 2018 bei den Wertpapierdienstleistungsunternehmen dar. Neben deutlich erweiterten Transparenz- anforderungen durch die Artikel 26 MiFIR Vorgaben, die Vor- und Nachhandelstransparenz, soll insbesondere der Anlegerschutz gestärkt werden.

Hierbei sind nicht nur neue Aufklärungspflichten bei strukturierten Produkten durch die parallele Umsetzung der PRIIPs, sondern auch diverse Vorgaben im Kontext der Offenlegung von Kosten und Zuwendungen und der Best Execution zu erfüllen. Zudem muss ein neuer Product Governance Prozess bis auf ISIN Ebene implementiert werden.

Um diese Vorgaben, insbesondere unter den Voraussetzungen einer gesamtbankweiten Konsistenz, in Ihrem Institut umzusetzen und zu leben, stehen wir Ihnen als Berater von 1 PLUS i sehr gerne zur Seite.

Andere Marktinfrastrukturthemen, die mit dem multilateralen und bilateralen Handel verbunden sind, ergänzen die zu betrachtenden Themenstellungen. Hierzu zählen neue Anforderungen an das Clearing und die Handelspflichten, den algorithmischen Handel aber beispielsweise auch an die Synchronisation der Systemuhren und Zeitfelder.

Wir unterstützen Sie in Fragen der Betroffenheit, aber auch bei der Ableitung notwendiger strategischer Maßnahmen. Zudem begleiten wir die Umsetzung aller und ausgewählter Themen in Ihrem Haus.

BRRD

BRRD

Im Zuge der seit Herbst 2008 anhaltenden Finanzkrise wurden in Schwierigkeiten geratene Finanzinstitute durch staatliche Unterstützung in Form des sogenannten Bail-outs vor dem Ausfall bewahrt. Diese Maßnahmen verursachten hohe Kosten für den Staat und damit letztendlich für den Steuerzahler. Um einer Wiederholung dieser Entwicklungen entgegenzuwirken, erließ das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat die Richtlinie 2014/59/EU (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive).

Die BRRD musste bis zum 01.01.2015 in nationales Recht umgesetzt werden, was in Deutschland im Rahmen des BRRD-Umsetzungsgesetzes geschah. Dieses umfasst neben zahlreichen Anpassungen des KWGs und des PfandBGs auch das Inkrafttreten des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG).

Grundlegende Idee beim aufsichtlichen Krisenmanagement ist ein mehrstufiges Eskalationsverfahren aus einer durch die Bank eigenständig durchgeführten Sanierung, einer anschließenden Phase der Frühintervention durch die Aufsichtsbehörden und einer abschließenden, behördlichen Abwicklung des Kreditinstituts bei Scheitern der Sanierung.

Übergeordnetes Ziel der BRRD ist die Gewährleistung einer angemessenen Abwicklung von Banken mit möglichst geringen Auswirkungen für die Realwirtschaft sowie die Finanzmarktstabilität. Hierzu gibt die Richtlinie sowohl zwei mögliche Abwicklungsansätze als auch vier mögliche Abwicklungsinstrumente vor. Mit Blick auf den Abwicklungsansatz wird zwischen dem sogenannten Single Point of Entry (SPE) und Multiple Point of Entry (MPE) unterschieden. Den SPE-Ansatz zeichnet die ausschließliche Anwendung der Abwicklungsinstrumente auf die Konzernobergesellschaft aus. Demgegenüber wird beim MPE-Ansatz jede Tochtergesellschaft individuell geprüft und bei Bedarf mit Abwicklungsinstrumenten belegt.

Unter die Abwicklungsinstrumente fallen folgende Maßnahmen:

  • Bail-in (Verlustbeteiligung und Rekapitalisierung durch Beteiligung der Gläubiger)
  • Unternehmensveräußerung
  • Übertragung auf ein Brückeninstitut
  • Übertragung auf eine Vermögensgesellschaft

Zur Vorbereitung auf die eigenständige Bewältigung von krisenhaften Situationen (Sanierung) müssen Banken einen Sanierungsplan erstellen und fortlaufend aktualisieren (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1075, RTS zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU).

Zentrale Elemente der Sanierungsplanung stellen dabei sowohl das bewusste Auseinandersetzen mit möglichen Krisenszenarien als auch die Vorbereitung von strategischen und organisatorischen Maßnahmen für den Krisenfall dar.

Die Ausgestaltung dieses Plans umfasst eine Vielzahl an Aspekten. Als zentrale Elemente eines Sanierungsplans sind folgende Aspekte zu nennen:

  • Deskriptiv beschreibende Strategische Analyse,
  • System an Sanierungsindikatoren zur Identifikation einer Krise,
  • Aufbau- und Ablauforganisation (Governance) für den Krisenfall,
  • Handlungsoptionen als Gegenmaßnahmen
  • Belastungsanalysen zur hypothetischen Verprobung des Gesamtsystems

Am 18.03.2021 veröffentlichte die EBA ein Konsultationspapier mit Ihren überarbeiteten Leitlinien zu den Indikatoren des Sanierungsplans.

Sonstige Meldewesen

Sonstige Meldewesen

Eine wesentliche Erkenntnis aus der Finanzmarktkrise lag seitens der Aufsicht darin, dass das Meldewesen nicht in der Lage ist die Informationsbedürfnisse einer risikoadäquaten Aufsicht abzudecken. Als wesentlicher Kritikpunkt wurde angeführt, dass auf der Ebene der institutsindividuellen Überwachung „kein laufender Einblick in die aktuelle Ertrags- und Risikolage aller deutschen Institute möglich ist“ und somit eine proaktive Aufsicht erschwert wird. Um diese Unzulänglichkeiten zu beseitigen, wird das bankaufsichtliche Meldewesen fortlaufend modernisiert.

Hierzu zählen das Basismeldewesen mit FINREP-und COREP Umsetzungen, Large Exposure Anforderungen aber Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften in Form der AIFM. Auch die Anpassungen an die Meldung des operationellen Risikos sind hierbei zu nennen.

Unsere Erfahrungen mit den üblichen Meldewesensoftwareprodukten (Abacus TR und Bais) ermöglichen es uns, sie unmittelbar bei der fachlich-technischen Implementierung aber auch im laufenden Betrieb zu unterstützen.